Logopädie & Lerntherapie

am Stadtpark Steglitz

Lerntherapie

Astrid Meier

Lerntherapie

Ich kann das nicht!“

„Dann musst du mehr üben!“


Wie oft haben Sie als Eltern / Lehrer diesen Satz schon von Ihrem / einem Kind gehört, wenn es um die Schule geht, bzw. den 2. Satz vom Lehrer oder von sich selbst gehört. 


Da Sie das aber bereits intensiv tun werden, kann es sein, dass Sie verzweifeln. Bei Kindern, die eine sogenannte Teilleistungsschwäche im Bereich Lesen, Schreiben, Rechnen oder auch der Aufmerksamkeit haben, reicht das „normale“ Üben nicht, oder nicht ausreichend. Hier kann eine Lerntherapie die Lösung sein.

Die „Klinische Lerntherapie“ unterstützt nicht nur die oben genannten schulischen Bereiche, sondern setzt an den „Wurzeln“, den sogenannten Vorläuferfähigkeiten (Wahrnehmung, Sehen, Hören, Motorik) an.


Aus einer guten Entwicklung dieser Fähigkeiten resultiert eine gute Konzentration und Aufmerksamkeitsfähigkeit als Basis für ein gutes Lernen mit Freude!


Die Klinische Lerntherapie fundiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Neurophysiologie und Neuropsychologie.


Eltern und Lehrer sind mit intensiven Gesprächen immer in diesen Prozess integriert.

Die „Klinische Lerntherapie“ unterstützt nicht nur die oben genannten schulischen Bereiche, sondern setzt an den „Wurzeln“, den sogenannten Vorläuferfähigkeiten (Wahrnehmung, Sehen, Hören, Motorik) an.


Aus einer guten Entwicklung dieser Fähigkeiten resultiert eine gute Konzentration und Aufmerksamkeitsfähigkeit als Basis für ein gutes Lernen mit Freude!


Die Klinische Lerntherapie fundiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Neurophysiologie und Neuropsychologie.


Eltern und Lehrer sind mit intensiven Gesprächen immer in diesen Prozess integriert.

Mögliche Ursachen für eine Teilleistungsschwäche können sein: unausgereifte neurologische Prozesse (Reflexe) oder Körpernahsinne, Wahrnehmungsdefizite, Koordinationsprobleme oder Sprachentwicklungsstörungen.


Die Lerntherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater verordnet werden (u. a. wenn das Kind auch sprachliche Probleme hatte/hat).


Eine zweite Möglichkeit ist der begründete Wunsch der Eltern gegenüber dem Jugendamt über den

§ 35a, SGB VIII.


Dies kann dann von dieser Seite als Einzelfallentscheidung bewilligt werden.


Selbstverständlich besteht jederzeit auch die private Inanspruchnahme.

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Astrid Meier

Logopädin & Lerntherapeutin

Astrid Meier

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